Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für die unter https://www.innovate-hessen.de/ veröffentlichte Website der Hessen Trade & Invest GmbH.
Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Hessischen Behinderten-Gleichstellungsgesetz (HessBGG) sowie der Hessischen Verordnung über barrierefreie Informationstechnik (BITV HE2019) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.
Datum der Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 29.10.2025 erstellt.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der BITV HE2019, die auf der Grundlage von § 14 des HessBGG erlassen wurde.
Nicht barrierefreie Inhalte
Aufgrund des Abgleichs der Website mit den zuvor genannten Anforderungen ist die Website https://www.innovate-hessen.de/ mit den zuvor genannten Anforderungen wegen der folgenden Unvereinbarkeiten bzw. Ausnahmen teilweise vereinbar.
Unvereinbarkeit mit der BITV HE2019
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind unvereinbar mit § 3 Absatz 1 der BITV HE2019 und nicht barrierefrei:
- Grafiken verfügen teilweise über keinen oder keinen aussagekräftigen Alternativtext oder Beschriftung.
Bereiche, wie Alternativtexte bei den Grafiken sind ein kontinuierlicher Prozess, speziell was das Überarbeiten bereits bestehender Seiten betrifft.
Unverhältnismäßige Belastung
Die nachfolgenden Teilbereiche sind nicht barrierefrei gestaltet, da es eine unverhältnismäßige Belastung gemäß §3 Absatz 5 BITV HE2019 darstellen würde.
- Der Tastaturfokus ist fast durchgehend nicht sichtbar.
- Fehlermeldungen nach Falscheingaben in Formularen werden durch Screenreader nicht ausgegeben.
Ansprechpartner bei Anmerkungen und Fragen zur digitalen Barrierefreiheit
Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen sprechen Sie bitte unsere verantwortliche Kontaktperson an:
Ansprechperson:
Tatjana Rosenau
Projektleiterin Koordination Technologieland Hessen
Mainzer Straße 118
65189 Wiesbaden
Telefon: +49 611 950178396
E-Mail: tatjana.rosenau@htai.de
Zum Formular „Barriere melden“
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik
Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik einschalten. Sie haben nach Ablauf einer Frist von sechs Wochen das Recht sich direkt an die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle zu wenden. Unter Einbeziehung aller Beteiligten versucht die Ombudsstelle, die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, damit der Träger diese beheben kann.
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik
Hessisches Ministerium für Soziales und Integration
Sitz: Regierungspräsidium Gießen
Prof. Dr. Erdmuthe Meyer zu Bexten
Landesbeauftragte für barrierefreie IT
Leiterin der Durchsetzungs- und Überwachungsstelle
Landgraf-Philipp-Platz 1–7
35390 Gießen
Telefon: +49 641 303 - 2901
E-Mail: Durchsetzungsstelle-LBIT@rpgi.hessen.de
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