Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für die unter https://www.innovate-hessen.de/ veröffentlichte Website der Hessen Trade & Invest GmbH.

Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Hessischen Behinderten-Gleichstel­lungs­­gesetz (HessBGG) sowie der Hessischen Verordnung über barrierefreie Informations­technik (BITV HE2019) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.

Datum der Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 29.10.2025 erstellt.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der BITV HE2019, die auf der Grundlage von § 14 des HessBGG erlassen wurde.

Nicht barrierefreie Inhalte

Aufgrund des Abgleichs der Website mit den zuvor genannten Anforderungen ist die Website https://www.innovate-hessen.de/ mit den zuvor genannten Anforderungen wegen der folgenden Unvereinbarkeiten bzw. Ausnahmen teilweise vereinbar.

Unvereinbarkeit mit der BITV HE2019

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind unvereinbar mit § 3 Absatz 1 der BITV HE2019 und nicht barrierefrei:

  • Grafiken verfügen teilweise über keinen oder keinen aussage­kräftigen Alternativtext oder Beschriftung.

Bereiche, wie Alternativtexte bei den Grafiken sind ein kontinuier­licher Prozess, speziell was das Überarbeiten bereits bestehender Seiten betrifft.

Unverhältnismäßige Belastung

Die nachfolgenden Teilbereiche sind nicht barrierefrei gestaltet, da es eine unverhältnis­mäßige Belastung gemäß §3 Absatz 5 BITV HE2019 darstellen würde.

  • Der Tastaturfokus ist fast durchgehend nicht sichtbar.
  • Fehlermeldungen nach Falsch­eingaben in Formularen werden durch Screen­reader nicht ausgegeben.

Ansprechpartner bei Anmerkungen und Fragen zur digitalen Barrierefreiheit

Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen sprechen Sie bitte unsere verantwortliche Kontaktperson an:


Ansprechperson:

Tatjana Rosenau
Projektleiterin Koordination Technologieland Hessen
Mainzer Straße 118

65189 Wiesbaden

Telefon: +49 611 950178396
E-Mail: tatjana.rosenau@htai.de

Zum Formular „Barriere melden“

Durchsetzungs- und Überwachungs­stelle Barrierefreie Informations­technik

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufrieden­stellende Lösung gefunden wurde, können Sie die Durchsetzungs- und Überwachungs­stelle Barrierefreie Informations­technik einschalten. Sie haben nach Ablauf einer Frist von sechs Wochen das Recht sich direkt an die Durchsetzungs- und Überwachungs­stelle zu wenden. Unter Einbeziehung aller Beteiligten versucht die Ombuds­stelle, die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, damit der Träger diese beheben kann.

Durchsetzungs- und Überwachungs­stelle Barrierefreie Informations­technik

Hessisches Ministerium für Soziales und Integration
Sitz: Regierungspräsidium Gießen
Prof. Dr. Erdmuthe Meyer zu Bexten
Landesbeauftragte für barrierefreie IT
Leiterin der Durchsetzungs- und Überwachungsstelle
Landgraf-Philipp-Platz 1–7

35390 Gießen

Telefon: +49 641 303 - 2901
E-Mail: Durchsetzungsstelle-LBIT@rpgi.hessen.de

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